Eigentümerversammlung

Wichtiges Entscheidungsorgan

Die Versammlung der Wohnungseigentümer findet mindestens einmal im Jahr statt. Dort werden alle Anliegen besprochen, die die gesamte Eigentümergemeinschaft betreffen. Die Eigentümer treffen hier auch ihre Entscheidungen über Verwaltungsmaßnahmen und bestimmte Gebrauchsregelungen.

Typische Beratungsgegenstände sind

  • Genehmigung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung.
  • Wahl der Vertretungsorgane (Verwaltungsbeiräte).
  • Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
  • Hausordnung und Fragen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens.
  • Bauliche Veränderungen, die sich auf das gemeinschaftliche Eigentum auswirken oder dieses selbst betreffen
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